Bis zum Ende des Jahres 2015 konnten Gründer und Kleinbetriebe nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs Beratungsdienste durch die KfW im Rahmen des Gründercoaching Deutschland mit bis zu 50 % des Beraterhonorars vom Staat fördern lassen. Dieses Fördermittel existiert nicht mehr. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tritt nun an die Stelle der KfW.

In der Vergangenheit wurden durch das BAFA bereits betriebswirtschaftliche Beratungen gefördert, wenn die Beratenen mindestens ein Jahr nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs existierten. Als Nachfolger des Gründercoaching Deutschland wird voraussichtlich ab 05.01.2016 die Beantragung des an Stelle des GCD tretenden Fördermittels über eine Digitale Antragstellung möglich sein. Allgemein können Unternehmen finanzielle Förderung beantragen, die:

  • nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Nachfolgeprogramm des GCD)

  • länger als drei Jahre am Markt tätig sind (sog. Bestandsunternehmen)

  • sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (sog. Turn-Around-Beratung)

Die neuen Förderangebote werden unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ geführt und beinhalten folgende Fördersätze. Als Bemessungsgrundlage dienen die aktuellen Höchstwerte, die abgerechnet werden können.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Fördermittel 2016

Die durch die einzelnen Bundesländer angebotenen Beratungsförderprogramme für Existenzgründer vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs bleiben hiervon unberührt.

Selbstverständlich ist die Stephan Laubscher Unternehmensberatung auch für die neu gestalteten Fördermittel Ihr Ansprechpartner. Bei der Beantragung der Fördermittel hilft Ihnen die SLU gerne weiter.

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