So leicht, wie es die Überschrift suggeriert, ist es sicher nicht, bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit in den Genuss von einem Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu kommen. Obwohl es in Deutschland viele verschiedene Möglichkeiten gibt, Fördermittel für die Existenzgründung zu erhalten, hält die Antragstellung viele Tücken für Gründungswillige bereit. Im folgenden Gastbeitrag erklärt Stephan Laubscher, wie Sie Ihre Chancen auf die Zuschüsse erhöhen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
Oft beginnen die Probleme schon beim ersten Gespräch mit dem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, sobald man sich nach einer Förderung für eine selbstständige Tätigkeit erkundigt. Dann fallen schnell Aussagen wie:
Den Gründungszuschuss gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Oder auch:
Sie können das zwar beantragen, die Chancen sind aber gering. Besser, Sie lassen es gleich bleiben und bewerben sich auf eine neue Stelle.
Das lässt bei potenziellen Gründern natürlich schnell Zweifel am eigenen Vorhaben aufkommen. Für diese Aussagen gibt es gleich mehrere Gründe. Zum einen haben die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oft befristete Arbeitsverträge, die Fluktuation ist entsprechend hoch und die Einarbeitung nicht sonderlich gut. Folglich ist nicht sicher, dass sich Ihr Ansprechpartner bei der Agentur mit den gesetzlichen Regelungen ausreichend auskennt, was Gründungszuschuss und Einstiegsgeld angeht.
Zum anderen können Sparzwänge der Agentur dafür sorgen, dass Ihr Fallmanager gegen Ihren Fördermittelantrag argumentiert. Deshalb kann es unter Umständen sinnvoll sein, erst gegen Ende eines Jahres Fördergelder beim entsprechenden Amt zu beantragen. Das hängt mit der Höhe des Förderbudgets zusammen. Ist am Ende eines Jahres das Budget nicht komplett ausgegeben, wird der Agentur das Budget für das kommende Jahr um diesen nicht ausgegebenen Betrag gekürzt. Da Sie als Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben, liegt es im Ermessen Ihres Fallmanagers, ob er Ihrem Vorhaben gegenüber aufgeschlossen ist oder nicht.
Jede Branche hat Anspruch auf Gründungszuschuss
Falsch ist die Behauptung, dass Gründer in bestimmten Branchen von der Förderung ausgeschlossen seien. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld können Sie für jede Branche beantragen. Die Devise heißt: Nicht abwimmeln lassen! Gründungszuschuss und Einstiegsgeld existieren nach wie vor und werden täglich erfolgreich beantragt.
Ein weiteres gängiges Argument gegen eine Bewilligung ist die Aussage, dass man Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermitteln könne. Dieses Argument können Sie sicherlich mit einer ganzen Reihe erfolgloser Bewerbungen entkräften, die Sie im Vorfeld bereits verschickt und nachvollziehbar dokumentiert haben.
Berater konsultieren
Einen Berater als sogenannte „Fachkundige Stelle“ zu konsultieren ist gründungsinteressierten Arbeitssuchenden prinzipiell immer anzuraten. Schließlich erhöht die ordentliche Planung einer Gründung die Aussicht auf Erfolg. Außerdem müssen Sie einen korrekt ausgearbeiteten Businessplan bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter abgeben. Dieser muss gewisse Mindeststandards erfüllen, sonst droht die Ablehnung Ihres Antrags. Außerdem muss der Berater eine fachkundige Stellungnahme bezüglich Ihrer Gründung abgeben und die Erfolgschancen beurteilen. An diesem Punkt lassen sich viele Gründer häufig von den Beratungskosten abschrecken.
Vermittlungsgutscheine oder Beratungsförderprogramme nutzen
Prinzipiell können Sie die Unterstützung durch einen Berater durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, der Agentur fördern lassen, so dass für Sie keine Kosten entstehen. Auch wenn Sie keinen AVGS erhalten lohnt sich eine Beratung, da es durch die Bundesländer alternative Fördertöpfe in Form von Beratungsförderprogrammen für Existenzgründer gibt. Ein kompetenter Berater kann Ihnen auch bei der Beantragung dieser Fördergelder helfen. Somit ist das Beraterhonorar kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Wenn Sie der Agentur gegenüber erklären, dass Sie sich bereits bei einem Berater informiert, vielleicht sogar ein Gründerseminar im Vorfeld besucht und wichtige Eckdaten mit dem Berater geklärt haben, ist das ein Zeichen, dass Sie es mit der Gründung ernst meinen und ein guter Grund zur Entkräftung sämtlicher Negativargumente Ihres Ansprechpartners beim zuständigen Amt.
Zahlenwerk mit kaufmännischer Sorgfalt planen
Im Rahmen der Businessplanerstellung werden unter anderem auch Ihre geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Natürlich sollten in Ihrem Zahlenwerk langfristig die Einnahmen die Ausgaben übersteigen; das ist das Prinzip eines tragfähigen Unternehmenskonzepts. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Planung die kaufmännische Sorgfaltspflicht beachten, also Gewinne eher realistisch als zu optimistisch planen. Ansonsten droht die Gefahr, dass Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird, da Sie nach Ihrem eigenen Zahlenwerk zukünftig keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen. Etwas gesunder Pessimismus ist also nicht schlecht.
Eine weiter häufig verwendete Standardargumentation des Amts ist die Aussage, die Liquiditätsplanung Ihres Businessplans und somit die Notwendigkeit von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sei nicht nachvollziehbar. Eine sauber erstellte Liquiditätsplanung zeigt den Kapitalzufluss und -abfluss Ihres Unternehmens.
Wichtig: Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung muss auch die finanzielle Unterstützung des Amts berücksichtigt werden. Es sollte aus dem Liquiditätsplan klar ersichtlich sein, dass Sie mit Unterstützung von Anfang an in der Lage sind, Ihre unternehmerischen und privaten Rechnungen zu begleichen, also dass Ihre Liquidität nie negativ wird. Die Version ohne Unterstützung sollte zeigen, dass Ihr Geschäftsmodell zur Deckung der Kosten und privaten Lebensführung in der Startphase nicht ausreicht. Auf diese Weise können Sie argumentieren, dass Ihr Geschäft nur mit einer Finanzspritze des Amts aufgebaut werden kann. Es hat sich daher bewährt, dem Businessplan zwei Versionen des Liquiditätsplans beizulegen – einmal mit finanzieller Unterstützung durch Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld und einmal ohne.
Gründerkredite in Betracht ziehen
Je nach Gründungsvorhaben kann außerdem auch die Aufnahme eines Gründerkredits notwendig sein. Hierfür stehen diverse staatliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Businessplan werden sämtliche Investitionen aufgelistet, die durch das Fremdkapital finanziert werden sollen.
Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass Mitarbeiter der Agentur für Arbeit persönlich in der Investitionsplanung herumstreichen und eigene Anmerkungen machen, zum Teil sogar Investitionen für nicht notwendig erachten. Gestrichene Investitionen lassen Kapital überschüssig werden, welches der Gründer zum Leben nutzen können – so wird möglicherweise argumentiert. Dieser Argumentation sollten Sie nicht folgen, da staatliche Gründerkredite betrieblich gebunden sind, das heißt eine Nutzung zur privaten Lebensführung nicht erlaubt ist.
Zwar ist die Bewilligung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld abhängig vom jeweiligen Ansprechpartner, das heißt eine Bewilligungsgarantie kann niemand geben. Bleibt man jedoch hartnäckig, bereitet sich mit Hilfe eines Beraters gezielt vor und argumentiert wie oben beschrieben, hat man dennoch gute Chancen, mit finanzieller Hilfe der Arbeitsagentur oder des Jobcenters erfolgreich mit seinem eigenen Unternehmen durchzustarten.
Bei Fragen rund um das Thema Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit steht die Stephan Laubscher Unternehmensberatung gerne zur Verfügung. SLU ist als fachkundige Stelle dazu berechtigt, Gründer aus der Arbeitslosigkeit in Themen wie Erstellung des Businessplans, kaufmännische Schulung, Beantragung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld usw. zu unterstützen. Nähere Informationen über die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zur kostenlosen Gründungsberatung finden Sie hier.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch unter Stephan.Laubscher@sl-u.de oder 06329/989396.
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