Was der Koalitionsvertrag im Jahr 2014 für Existenzgründer für Änderungen mit sich bringt.

Die Koalitionspartner der neu gewählten Regierung haben sich u. a. auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, um die Bedingungen für Existenzgründer in Deutschland zukünftig attraktiver zu gestalten. Ziel ist es, die Anzahl der Gründungen von derzeit 10.000 auf 15.000 pro Jahr kontinuierlich zu steigern. Hier die Vorhaben von CDU, SPD und CSU zur Erreichung des Ziels in einer Zusammenfassung:

  • Bürokratieabbau für Antragsverfahren
  • Überprüfung der bestehenden Förderinstrumente auf Brauchbarkeit
  • Vereinfachung der Prozesse zur Unternehmensgründung
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen im IT-Bereich
  • Anstoß eines innovativen Netzwerks für Start-Ups zur Unterstützung der Internationalisierung
  • Einführung einer „Gründungszeit“ für Gründer, die aus einem Angestelltenverhältnis gründen und nicht auf Ihr Einkommen verzichten wollen (ähnlich wie die Familienpflegezeit)
  • Fortführung des Gründungszuschusses für Gründer aus der Arbeitslosigkeit
  • Einführung eines Gesetzes für Wagniskapital
  • Erhöhung der Attraktivität von Unternehmensgründungen für Kapitalgeber
  • Investitionszuschüsse als Förderung für den Einsatz von Wagniskapital
  • Anpassung der Förder- und Finanzierungsinstrumente von EU, Bund und Ländern
  • Erleichterung der Börsengänge für Start-Ups durch ein neues Börsensegment „Markt 2.0")

(Quelle: Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf, Seiten 137-141, [Zugriffsdatum: 02.01.2014])

Wie diese Ziele erreicht werden bzw. welche Vorgehensweise die Regierung bei der praktischen Umsetzung verfolgt bleibt abzuwarten. Die Gründung eines zulassungsfreien Gewerbes als Einzelperson ist schon einfach. Je nachdem, ob Zulassungspflicht,  bürokratische Hürden wie Handelsregistereintrag oder auch Genehmigungen für den Unternehmensstandort oder auch die Beantragung von Fördermitteln hinzukommen (um nur ein paar zu nennen), kann manch ein Gründer unter Zeitdruck geraten. Man kann also auf die Details gespannt sein.

Kritisch kann das Thema „Gründerzeit“ gesehen werden. Die Koalition wird hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Widerstand der Arbeitgeber treffen. Schließlich sei jedem Nebenerwerbsgründer angeraten, vor der Gründung mit seinem Arbeitgeber sein Vorhaben zu besprechen. Nicht selten ist der Vorgesetzte gegen eine Gründung. Standardargument ist, dass der Unternehmensbetrieb in der Freizeit stattfindet und diese eigentlich zur Erholung da ist. Die Begeisterung der Arbeitgeberseite wird sich also angesichts einer Arbeitszeitverkürzung zum Aufbau eines anderen Unternehmens in Grenzen halten.

Erfreulich ist der Ausbau der Finanzierungs- und Fördermittel von EU, Bund und Ländern. Zumindest entspricht die Belebung des Unternehmertums nicht der zuletzt betriebenen Politik der Regierung in Hinsicht auf die Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Schließlich wurde das Gründercoaching Deutschland soweit gekürzt, dass Gründer aus der Arbeitslosigkeit seit Ende letzten Jahres keine Förderung in Höhe von 90 % der Beratungskosten in Anspruch nehmen können.

Natürlich wird die SLU Ihre Kunden auch in Zeiten der Veränderung kompetent und auf dem Stand der Zeit unterstützen.

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